Bauliche Entwicklungsplanung

Die MHH hat am 5. Mai 2020 mit der Einreichung der Maßnahme „Bedarfsplanung“ Finanzmittel für die Erstellung der baulichen Entwicklungsplanung beantragt. Die Bedarfsplanung stellt den gesamten Prozess der Bedarfsermittlung dar.

Ein wesentlicher Kern der baulichen Entwicklungsplanung ist neben der Darstellung der Kostenstrukturen und den betriebsorganisatorischen Zusammenhängen die Gesamtfinanzplanung der Krankenversorgung. Um die Voraussetzung gem. Sondervermögensgesetz zu erfüllen, wurde die Ausarbeitung der Gesamtfinanzplanung sowie zusätzlich die Kostenermittlung konkreter Investitionsmaßnahmen mit dem Masterplan der MHH als Kompensationsmaßnahme für die fehlende bauliche Entwicklungsplanung vorgenommen.

Die DBH hat nach Prüfung der Unterlagen ein positives Votum erteilt, das vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof unterstützt worden ist. Im Weiteren hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 8. Juli 2020 der Maßnahme zugestimmt und sie damit in den Maßnahmenfinanzierungsplan aufgenommen. 

Die bauliche Entwicklungsplanung der HBG befindet sich derzeit im Prüflauf.