Bedarfsplanung

Am 14. November 2022 reichte die für den Bau verantwortliche Baugesellschaft HBG (Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH) die überarbeitete Version für die Maßnahme „Bedarfsplanung“ (BAP) zur Fortschreibung des Maßnahmenfinanzierungsplan ein und beantragte damit die Finanzhilfe für die Bedarfsplanung. Am 18. Januar 2023 erhielt die HBG den Finanzhilfebescheid zur Finanzierung der fortgeschriebenen Maßnahme Bedarfsplanung.

Die Erarbeitung der BAP zielt darauf ab, die Einhaltung der zur Verfügung gestellten Mittel zu belegen. Darüber hinaus wird dargelegt, welche Kostensicherungsmaßnahmen unter der Aufgabe von definierten Flächen sowie unter Einhaltung der Medizin- und Baustandards des Landes Niedersachsen in dem weiteren Projektfortgang umgesetzt werden. Die BAP folgt der Bauentwicklungsplanung (BEP). Diese beinhaltet neben der Darstellung der Kostenstrukturen sowie den betriebsorganisatorischen Zusammenhängen auch die Gesamtfinanzplanung der Krankenversorgung.

Die Erarbeitung der BAP fand in dem Zeitraum Juli und Dezember 2023 statt. In Rahmen der Ausarbeitung der BAP kam es zu einem kontinuierlichen Austausch zwischen der HBG, den beteiligten Planern, der MHH, dem Niedersächsischen Landesrechnungshofs, dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und der DBHN, um alle Beteiligte über den Stand der Planung zu informieren. Nach der Einreichung BAP durch die HBG und der anschließenden Überprüfung durch die DBHN hat der der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AfHuF) die BAP am 18. September 2024 zur Kenntnis genommen. Auf dieser Basis konnte die HBG mit der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) beginnen. Die Maßnahme ist damit abgeschlossen.