Bauliche Entwicklungsplanung
Anfang Mai 2020 wurde durch die UMG die bauliche Entwicklungsplanung bei der DBHN zur Prüfung eingereicht.
Im Rahmen der Vereinbarung über die zentrale Steuerung ist festgelegt, dass die DBHN die bauliche Entwicklungsplanung hinsichtlich der Einhaltung der in dem Masterplan enthaltenen Maßnahmen der Krankenversorgung sowie auf baufachliche Angemessenheit inkl. der Plausibilität der Gesamtfinanzplanung prüft.
Zusätzlich hat die UMG auf Ebene des Masterplans mit dem „1-MRD-Konzept“ den Nachweis erbracht, dass die ersten drei Baustufen in sich funktionsfähige Bauabschnitte darstellen und auf den Baufeldern 1, 2 und 5 realisiert werden können.
Diese ersten drei Bauabschnitte können innerhalb der bereitgestellten Haushaltsmittel im Sondervermögen in Höhe von 1,05 Mrd. EUR finanziert und gemeinsam mit dem UMG Bestand parallel betrieben werden.
Nach Prüfung und Bewertung der baulichen Entwicklungsplanung hat die DBHN ein positives Votum erteilt. Die aus dem Masterplan abgeleiteten Baustufen und Maßnahmen der Krankenversorgung entsprechen der Zweckbindung des Sondervermögens. Mit der baulichen Entwicklungsplanung wurden die grundsätzlichen betriebsorganisatorischen Beziehungen zwischen den einzelnen Funktionsbereichen der Baustufen vollständig und nachvollziehbar dargestellt.
Die aufgestellte plausible Gesamtfinanzplanung berücksichtigt die erforderlichen Baustufen und Maßnahmen der Krankenversorgung und basiert auf den Kostenkennwerten der niedersächsischen Baustandards.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat die bauliche Entwicklungsplanung am 2. September 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen.