Baustufe 1

Nachdem die HBG den Finanzhilfeantrag bei der DBHN eingereicht hat und die DBHN diesem Antrag ein positives Votum erteilte, wurde der HBG am 10. Juli 2023 anteilig für die Baunebenkosten der Finanzhilfeantrag bewilligt. Dieser Antrag umfasst die Planer-Leistungen zur Vorplanung, um die Ermittlung der Planungsrandbedingungen sowie das Beraten des gesamten Leistungsbedarfes wie auch die technische Erschließung zu ermöglichen.

Im vierten Quartal 2023 fanden die ersten Maßnahmen statt, die als Grundlage, für die im zweiten Quartal 2024 anstehende Baugrunderkundung sowie die Kampfmittelräumung dienen. Hierzu fanden unter anderem umfangreiche Fäll- und Rodungsarbeiten statt.

Durch die vorgezogene Aufnahme der BS 1 in den Maßnahmenfinanzierungsplan und die parallel durchgeführten Vorbereitungsmaßnahmen für die Baufeldfreimachung wurde eine Beschleunigung des gesamten Bauvorhabens erreicht. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die ersten Baugrubenarbeiten im Jahr 2026 durchgeführt werden können.