Zentrale Steuerung
Das Land Niedersachsen verfügt mit der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen über zwei international anerkannte Hochschulkliniken. Zum Zwecke der Behebung des Investitionsstaus in der Universitätsmedizin hat das Land im Mai 2017 ein Sondervermögen mit einem derzeitigen Volumen von 2,1 Mrd. EUR errichtet. Das Sondervermögen dient dazu, den Nachholbedarf an Investitionen an beiden Hochschulkliniken jeweils im Bereich der Krankenversorgung abzubauen.
Mit dem System der zentralen Steuerung sind die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen worden, um eine klare Trennung der Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie die Vermeidung von Doppelstrukturen und einen Gleichlauf von Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten zu gewährleisten sowie Bearbeitungs- und Freigabeprozesse zu straffen. Erforderliche Entscheidungen können so zügig, effizient und transparent umgesetzt werden.
Ein Phasenmodell verdeutlicht die Komponenten der zentralen Steuerung, insbesondere die Controlling-Aufgaben der DBHN und damit die Einflussnahme des Landes Niedersachsen bei der Bewirtschaftung des Sondervermögens.
An erster Stelle steht die Bedarfsplanung. Im Rahmen der Bedarfsplanung wird der Bedarf der Krankenversorgung sowie der Forschung und Lehre für den jeweiligen Standort durch die Hochschulkliniken in Abstimmung zwischen dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und der Hochschule ermittelt. Im Ergebnis liegt eine zwischen der jeweiligen Hochschulklinik und dem Fachministerium abgestimmte Gesamtbedarfsplanung vor.
Auf Basis des festgestellten Gesamtbedarfs erfolgt die Aufstellung des Masterplans. Der Masterplan ist als strategisches Gesamtzielbild aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre, Administration und technischer Infrastruktur zu verstehen.
Die bauliche Entwicklungsplanung leitet sich aus dem Masterplan ab. Darin werden ausschließlich diejenigen Baumaßnahmen aufgeführt, die die Krankenversorgung betreffen. Ziel der baulichen Entwicklungsplanung ist die Darstellung einer in sich geschlossenen und funktionstüchtigen Krankenversorgung.
Der Maßnahmenfinanzierungsplan leitet sich wiederum aus der baulichen Entwicklungsplanung ab. Dabei handelt es sich um die Baumaßnahmen der Krankenversorgung inklusive Finanzplanung, die konkret zur Ausführung kommen sollen.
Im nächsten Schritt, der Bauabschnittsplanung, geht es um die Konkretisierung der einzelnen Bauabschnitte aus dem Maßnahmenfinanzierungsplan.
Nach dem Durchlaufen der Bedarfsplanungsphasen und nach Bewilligung des Finanzhilfeantrages durch das Land Niedersachsen kann mit der Realisierung der jeweiligen Maßnahme begonnen werden.