Baustufe 2

Die BauG UMG hat die Maßnahme „Baustufe 2“ am 20. Juli 2021 für die Aufnahme in den Maßnahmenfinanzierungsplan bei der DBHN zur Prüfung eingereicht. Die Baustufe 2 umfasst das Eltern-Kind-Zentrum und das Operative Kinderzentrum mit Kopf-OP-Zentrum mit rund 17.350 m² Nutzungsfläche. Die Baustufe 2 basiert auf der baulichen Entwicklungsplanung und entspricht der Zweckbindung des Sondervermögens.

Für die Baustufe 2 hat die BauG UMG 184 Mio. EUR (ohne die Risikokosten) beantragt. Die Baustufe 2 ist ebenso wie die Baustufe 1 in sich voll funktions- und betriebsfähig.

Nach Prüfung der Unterlagen hat die DBHN ein positives Votum erteilt. Auch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat sich in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Finanzministerium (MF) ebenso wie der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) diesem Votum angeschlossen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages (AfHuF) hat die Maßnahme am 3. November 2021 in den Maßnahmenfinanzierungsplan aufgenommen.

Auf Grundlage und in Konkretisierung des Maßnahmenfinanzierungsplans erstellt die BauG UMG im nächsten Schritt die Bauabschnittsplanung für die Baustufe 2, zu deren Ergebnissen der AfHuF später ebenfalls unterrichtet wird.