Baustufe 2

Die BauG UMG hat die Maßnahme „Baustufe 2“ am 20. Juli 2021 für die Aufnahme in den Maßnahmenfinanzierungsplan bei der DBHN zur Prüfung eingereicht. Die Baustufe 2 umfasst das Eltern-Kind-Zentrum und das Operative Kinderzentrum mit Kopf-OP-Zentrum mit rund 17.350 m² Nutzungsfläche. Die Baustufe 2 basiert auf der baulichen Entwicklungsplanung und entspricht der Zweckbindung des Sondervermögens. Die Baustufe 2 ist ebenso wie die Baustufe 1 in sich voll funktions- und betriebsfähig.

Durch die – im Nachgang der Gesellschafterversammlung vom 1. März 2023 vorgenommenen – Umstrukturierungen in den einzelnen Baustufen und den damit verbundenen Anpassungen reduzierte sich die Baustufe 2 um die Flächen für die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukt (AEMP) und das Ambulante Operieren. Diese Änderung wurde ebenso in der Erarbeitung der einzelnen Dokumente – Bauliche Entwicklungsplanung (BEP), Bauabschnittsplanung (BAP) sowie Maßnahmenfinanzierungsplan – berücksichtigt. Unter anderem wurde eine Reduzierung des Raumprogrammes der Baustufe 2 bewirkt. Das überarbeite Raumprogramm sieht nun eine Nutzungsfläche von 16.527 m² vor.

Nach dem die Unterlagen (BEP, BAP sowie Maßnahmenfinanzierungsplan) der DBHN zur Prüfung übergeben und diese Dokumente positiv vonseiten der DBHN votiert wurden, erhielt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages (AfHuF) die Unterrichtung über die bauliche Entwicklungsplanung sowie Bauabschnittsplanung am 27. September 2023. Am 28. September 2023 stellte das MWK (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur) der BauG UMG den Finanzhilfebescheid i. H. v. 212,5 Mio. aus.

Mit dem Erhalt des Finanzhilfebescheides ist die BauG UMG in die Lage versetzt worden mit der Projektvorbereitung zu beginnen und damit die operative Umsetzung der 2. Baustufe voranzutreiben. Folglich hat die BauG UMG mit dem Vergabeverfahren zu den Leistungen der Projektsteuerung sowie der Rechtsberatung europaweit begonnen.